Meine Kanzlei Rechtsanwalt Jürgen Pillig steht für eine konsequente Spezialisierung als Anwalt für Erbrecht Berlin.
Das Erbrecht ist ein Gesetz mit vielen Stolpersteinen für Erben und Erblasser. Vertrauen Sie hierbei auf die Fachkenntnisse einer ausschließlich auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, damit Sie beim Erben oder Vererben keine unnötig kostspieligen Fehler machen.
Durch meine langjährige Berufserfahrung und Spezialisierung biete ich, Rechtsanwalt Jürgen Pillig, für Sie fundierte Beratung ausschließlich im Erbrecht. Sie können eine zügige und kompetente Durchsetzung Ihrer Ansprüche erwarten. Als Rechtsanwalt unterstütze ich Sie in allen Belangen rund um Erbrecht und Erbschaftssteuer.
Diese Stärken machen die Kanzlei Pillig zu Ihrer ersten Adresse im Erbrecht:
Ihren letzten Willen rechtssicher gestalten – individuell und vorausschauend.
Ansprüche durchsetzen oder Pflichtteil rechtssicher gestalten.
Selbst bestimmen, wer im Ernstfall für Sie entscheidet.
Ihre Erbenstellung nachweisen – auch im streitigen Verfahren.
Sie sind Erbe geworden – wir begleiten Sie durch alle Schritte und Entscheidungen.
Vermögen steuerlich klug übertragen – zu Lebzeiten oder im Erbfall.

Als ausschließlich auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt setze ich mich konsequent für Ihre Interessen ein, außergerichtlich wie vor Gericht. Sie erhalten verständliche rechtliche Informationen und eine klare Einschätzung Ihrer Rechte, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können. Als Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht in Berlin begleite ich Sie dabei persönlich von der ersten Einschätzung bis zur Vertretung.
Erben und Vererben kann durch die gesetzliche Erb-Ordnung und viele verschiedene Ansprüche schnell komplex werden. Für Laien sind erbrechtliche Formalitäten — beispielsweise die Gestaltungsmöglichkeiten für das Erbe, Pflichtteil, Erbfolge, Erbschein oder Testamentsvollstreckung — zumeist schwer überschaubar. Zusätzlich bergen bereits regelmäßige Erbauseinandersetzungen eine Vielzahl juristischer und formaler Stolpersteine. Lassen Sie sich deshalb beim Erbrecht immer durch versierte Rechtsanwälte beraten!
In der Kanzlei Pillig sind der persönliche Kontakt zu sämtlichen Mandanten und das Engagement aller Mitarbeiter sind der Garant für unser langjähriges Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten - und gewährleisten für Sie eine optimale Wahrnehmung Ihrer Interessen. Ihr Anwalt Erbrecht Berlin betreut neben zahlreichen Verbänden auch kleinere und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen - sowohl Erblasse als auch Erben und Miterben. Auch in Belangen der Erb- und Unternehmensnachfolge beraten wir Sie.
Nutzen Sie für Ihre Nachricht das Kontaktformular oder kontaktieren Sie mich per Telefon oder E-Mail. Sie finden die Kanzlei Pillig im Herzen Berlins zwischen Kurfürstendamm und Potsdamer Platz.
Die Kanzlei Pillig ist Ihr Rechtsexperte für Erbrecht. Wir sind fachkundiger Ansprechpartner für Erben sowie Erblasser in sämtlichen erbrechtlichen Belangen — etwa dem Verfassen eines Testaments oder der Anfechtung eines Erbvertrags.
Eine frühzeitige und klare Nachlassregelung sichert Ihren letzten Willen rechtlich ab, bewahrt den Familienfrieden und kann Erbschaftssteuer sparen. Rechtsanwalt Jürgen Pillig gestaltet dafür Testamente, Erbverträge und Vorsorgevollmachten so, dass Pflichtteilsansprüche frühzeitig bedacht und spätere Streitigkeiten sowie unnötige Kosten vermieden werden.
Als Rechtsanwalt im Erbrecht gehört es zu meinen vorrangigen Zielen, für Mandanten durch eine umsichtige und klare Nachlassregelung zu Lebzeiten den Familienfrieden zwischen Angehörigen, Partnern oder Kindern zu wahren, Prozesse und daraus resultierende Prozesskosten zu vermeiden sowie Erbschaftssteuer zu sparen. Umfassende Vorsorge betrifft nicht nur das Vermögen sowie die Vermögensnachfolge im Todesfall, sondern auch die Situation gesundheitlicher Krisen. Wir beraten Sie daher neben Testamenten und Erbverträgen ebenfalls zu Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht ist zudem er optimale Ansprechpartner für Erben und Erblasser bei sämtlichen Fragestellungen rund um Erbfähigkeit, Erbfolge, Erbschaft, Pflichtteil, Erbschein oder Testamentserstellung.
Im Erbfall passiert es häufig, dass Emotionen auf gesetzliche Regelungen prallen. Insbesondere für Angehörige wie Partner oder Kinder können ein Todesfall in der Familie und die damit einhergehende Auseinandersetzung mit dem Erbvertrag zur Belastungsprobe werden. Dann berät und vertritt unsere Kanzlei für Erbrecht die Erben auf Basis langjähriger Erfahrung im Erbrecht, um eine kostengünstige, schnelle außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht gefunden werden können, setzen wir die Rechte unserer Mandanten engagiert und versiert bei Gericht durch.
Honorare und Vergütung für den Anwalt Erbrecht Berlin:
Wir erläutern unseren Mandanten verständlich und mit offenen Worten die Rechtslage sowie Erfolgsaussichten und Risiken in der persönlichen Angelegenheit. Die Kosten unserer Rechtsberatung und anwaltlichen Vertretung durch unsere Anwälte mit langjähriger Erfahrung legen wir fair und transparent im persönlichen Gespräch offen.
Die Kanzlei Pillig finden Sie zentral in Berlin zwischen Kurfürstendamm und Potsdamer Platz, gut erreichbar aus allen Berliner Bezirken und dem Umland. Als Anwalt für Erbrecht in Berlin vertreten wir Sie vor den Berliner Nachlass- und Zivilgerichten sowie dem Kammergericht, dank bundesweiter Postulationsfähigkeit aber auch deutschlandweit. Von der ersten Einschätzung bis zur Vertretung profitieren Sie von der Erfahrung des Anwalts und erhalten alle wichtigen Informationen aus einer Hand.
Ein Anwalt für Erbrecht in Berlin berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um Erben und Vererben: von der Nachlassregelung über Testament, Erbvertrag und Pflichtteil bis zum Erbschein und zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Als ausschließlich auf Erbrecht spezialisierte Kanzlei begleitet Sie Rechtsanwalt Jürgen Pillig sowohl bei der vorausschauenden Gestaltung als auch bei erbrechtlichen Streitigkeiten.
Anwaltlicher Rat lohnt sich immer dann, wenn größere Vermögenswerte, Immobilien, ein Unternehmen oder eine unklare Familiensituation im Spiel sind, ebenso bevor Sie ein Testament verfassen oder einen Pflichtteil geltend machen. Je früher Sie sich beraten lassen, desto eher lassen sich Streit, unnötige Kosten und vermeidbare Erbschaftssteuer verhindern.
Für eine Erstberatung gilt für Verbraucher eine gesetzliche Höchstgrenze von 190 € netto (249,90 € inkl. Auslagen und MwSt.). Darüber hinaus richten sich die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), insbesondere nach dem Gegenstandswert; per individueller Honorarvereinbarung kann hiervon nach oben abgewichen werden. Kosten und Erfolgsaussichten legen wir vorab transparent im persönlichen Gespräch offen. Mehr dazu auf unserer Kosten-Seite.
Die Kanzlei ist in Berlin ansässig, vertritt Mandantinnen und Mandanten dank bundesweiter Postulationsfähigkeit aber vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland, ohne dass ein Kollege vor Ort eingeschaltet werden muss.
Beim Berliner Testament setzen sich Ehe- oder Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein; die Kinder erben erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Partners. Das sichert den überlebenden Partner ab, kann aber Pflichtteilsansprüche und steuerliche Fragen auslösen. Hier lohnt sich eine anwaltliche Gestaltung.
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