Die sogenannte Patientenverfügung bezeichnet die Willenserklärung einer Person für den Fall einer körperlichen Unfähigkeit, den eigenen Willen zu äußern. Meist hängt dies mit einer schweren Krankheit oder Verletzung zusammen, die den Patienten in einem komatösen Zustand hinterlässt. Mithilfe einer Patientenverfügung können die Ärzte dann wichtige Heileingriffe vollziehen, ohne sich die mündliche Einwilligung des Patienten holen zu müssen. Das gilt besonders dann, wenn der Patient im Vorfeld den Willen äußert, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, sollte er sich in einem solch kritischen Zustand befinden, dass er nicht mehr mündig ist und die Heilungschancen nur noch gering oder nicht mehr vorhanden sind.
Warum sollte man für eine Patientenverfügung einen Anwalt konsultieren? Weil die Patientenverfügung Gegenstand der nationalen Rechtsordnung ist und sich in einer empfindlichen, für den Laien nicht immer durchschaubaren Gesetzeslage bewegt. Lückenhafte Patientenverfügungen können dazu führen, dass gegen den eigentlichen Willen der Patienten gehandelt werden muss, um nicht gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Ebenso gefährlich ist es, bei unsauber formulierten Patientenverfügungen etwa lebensverlängernde Maßnahmen trotzdem abzubrechen und damit Konflikte mit dem Gesetz zu riskieren.
Auch, wenn man im Sinne des Menschen und damit aus Barmherzigkeit handelt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und so können fehlerhafte Patientenverfügungen ein empfindliches Nachspiel haben, auf das die Trauernden bzw. Hinterbliebenen gut und gerne verzichten können. Ihr Anwalt für Erbrecht in Berlin begleitet Sie während des gesamten Prozesses des Aufsetzens einer Patientenverfügung und darüber hinaus. Holen Sie sich die professionelle Rechtsberatung, nach der dieses sensible Thema verlangt. Damit tun Sie sich und Ihren Mitmenschen einen großen Gefallen - auch wenn Sie sich persönlich den Ernstfall noch gar nicht vorstellen können und möchten.
Übrigens: Verwechseln Sie nicht die Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht! Letztere ist umfangreicher und enthält unter Umständen eine Betreuungsverfügung, die einen oder mehrere dedizierte Betreuer im Krankheitsfall bestimmt. Auch die Vorsorgevollmacht sollten Sie regeln - gerne mit Unterstützung Ihres Anwalts - und diese mit einer ordentlichen Patientenverfügung komplementieren.
Die Patientenverfügung ist eine Anordnung über die Art und den Umfang von ärztlichen Behandlungen, die ein Patient für den Fall trifft, dass er sich irgendwann einmal nicht mehr äußern kann und seinen Willen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr bilden und oder äußern kann.
Gegenstände einer ordentlichen, schriftlich verfassten Patientenverfügung sind:
Eine Patientenverfügung muss grundsätzlich nicht einem Notar vorgelegt werden, hier gibt es leider oft Missverständnisse. Der Notar ist nur nötig, um das Dokument zu beglaubigen, sollte der Patient nicht mehr in der Lage sein, eine ordentliche Unterschrift zu setzen.
Patientenverfügungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, in den meisten Fällen aber unbedingt angeraten. Seit dem Beschluss der BGH im Jahr 2003 sind Willensäußerungen und Patientenverfügungen bindend. So können Sie selbst darüber entscheiden, was mit Ihnen im äußersten Notfall geschehen soll und was der Arzt darf und was nicht. Nutzen Sie dieses Privileg!
Hiervon ist grundsätzlich abzuraten. In jedem Fall sollten Sie sich zuvor beraten lassen und nicht „blind“ Musterformulierungen verwenden. Nicht alles was machbar ist, ist auch sinnvoll.
Selbst erstellte Patientenverfügungen enthalten beispielsweise auch oft allgemeine Formulierungen wie "Ich wünsche nicht, an Apparate angeschlossen zu werden" oder ähnliches. Dies ist wenig hilfreich. Eine Patientenverfügung sollte eine konkrete Anweisung an den später behandelnden Arzt sein. Auch sollte die Situationen genau beschrieben werden, für die die Patientenverfügung gelten soll.
Vielfach findet man Muster von Patientenverfügungen im Internet und in diversen Broschüren. Diese Muster haben den Nachteil, dass Sie für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert sind und nur unzureichend, bzw. gar nicht auf die Bedürfnisse des Einzelfalles eingehen. Stellen Sie sich selbst die Frage, was die Situation eines völlig gesunden Menschen, der alle Eventualitäten abdecken will, mit der Situation eines schwer erkrankten Patienten zu tun hat, der Vorsorge für den nahen Tod treffen möchte. Sie ahnen die Antwort: Gar nichts!
Man kann nur davor warnen, Muster von Patientenverfügungen „blind“ zu verwenden. Sie sollten sich unbedingt zuvor eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen: was in einer Patientenverfügung möglich ist zu regeln, welche Regelungen in Ihrem Einzelfall sinnvoll sind und wie diese ausgestaltet werden sollten. Dazu gehört auch, zu erkennen, welche Regelungen man generell oder jedenfalls in Ihrem Einzelfall besser weglässt. Für all dies braucht man eine Person vom Fach - im Idealfall einen in diesem Fachgebiet erfahrenen Rechtsanwalt.
Als Ihr Anwalt für Erbrecht arbeitet Jürgen Pillig bereits seit über 20 Jahren in Berlin. In dieser Zeit hat er eine Vielzahl unterschiedlichster Mandanten betreut. Dabei ist die Patientenverfügung ein sehr persönliches Thema, bei dem er über die Jahre hinweg schon viele Privatpersonen professionell begleitet hat. Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und gewinnen Sie Ihren persönlichen und zuverlässigen Anwalt für Ihre Patientenverfügung - und natürlich für alle anderen Rechtsfragen.
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