Zweckvermächtnis
Das Zweckvermächtnis ist ein
Vermächtnis, bei dem der Erblasser
nur den Zweck der Zuwendung und den Begünstigten benennt.
(„Meine Enkelin soll musisch gefördert werden.“) Wie die
Zuwendung konkret aussieht (Finanzierung von Musik- oder
Gesangsunterricht), überlässt er entweder demjenigen, der das
Vermächtnis erfüllen muss, oder einer sonstigen Person. Der
Begünstigte selbst hat insofern kein Mitspracherecht.