Verwandtschaft

Verwandt sind Personen, die voneinander oder von derselben dritten Person abstammen. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine biologische Abstammung handeln. Hat ein Mann beispielsweise die Vaterschaft für ein Kind anerkannt, obwohl er nicht der leibliche Vater ist, so ist er mit dem Kind dennoch verwandt, weil er rechtlich der Vater ist. Auch durch die Adoption wird ein Verwandtschaftsverhältnis begründet. Stiefkinder und ihre Stiefeltern sind dagegen nicht miteinander verwandt. Gleiches gilt für Pflegekinder und ihre Pflegeeltern. Stammen Personen von derselben dritten Person ab, so hat es keinen Einfluss auf das Verwandtschaftsverhältnis, ob die Eltern verheiratet waren/sind oder nicht.

Im Erbrecht gehören die Verwandten neben dem Ehepartner zu den gesetzlichen Erben (-> gesetzliche Erbfolge).

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