Testamentsvollstreckerzeugnis
Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist ein amtliches Zeugnis,
mit dem der
Testamentsvollstrecker seine Amtsinhaberschaft nachweist. Es
gibt außerdem Auskunft über seine Befugnisse, soweit diese von
den gesetzlichen Regelungen abweichen und Dritten gegenüber von
Bedeutung sind. Die Angaben dienen im Geschäftsverkehr der
Rechtssicherheit, denn Dritte können sich selbst dann darauf
verlassen, dass das Zeugnis richtig und vollständig ist, wenn
dies einmal nicht der Fall sein sollte.
Ausgestellt wird das Zeugnis auf Antrag des
Testamentsvollstreckers vom
Nachlassgericht. Es wird kraftlos, sobald das Amt des
Testamentsvollstreckers endet.