Nacherbschaft
Die Nacherbschaft setzt voraus, dass zuvor eine andere Person
(Vor-)Erbe geworden ist (-> Vorerbschaft).
Der Nacherbe erhält das Vermögen des Erblassers also nicht
sofort mit dessen Tod, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Vor- und Nacherbschaft können als
Verfügung von Todes wegen
vom Erblasser angeordnet werden. Dieser bestimmt auch, wann der
Nacherbfall eintreten, also der Nachlass vom
Vorerben auf den Nacherben übergehen soll.
Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe bereits ein
Anwartschaftsrecht auf den
Nachlass.
Von der Ersatzerbschaft unterscheidet
sich die Nacherbschaft dadurch, dass eine Person nicht statt
einer anderen, sondern nach einer anderen erben soll.