Gattungsvermächtnis
Als Gattungsvermächtnis wird ein
Vermächtnis bezeichnet, bei dem der Erblasser den
Vermögensvorteil nicht an konkreten Gegenständen festmacht,
sondern nur seiner Gattung/Art nach bestimmt. So kann er z. B.
anordnen, sein Enkel solle (irgend-) einen Schrank erhalten,
wobei der Schrank nicht zum Nachlass
gehören muss. Da sich Art und Güte des Vermögensvorteils an den
Verhältnissen des Vermächtnisnehmers zu orientieren haben, kann
der Enkel nicht verlangen, einen übermäßig wertvollen
Antikschrank zu erhalten, wenn er ansonsten in bescheidenen
Verhältnisse lebt.
Wer die Auswahl des konkreten Gegenstandes aus der Gattung
treffen soll, bestimmt der Erblasser. Es kann der Begünstigte,
der Beschwerte oder eine dritte Person sein.
Klassisches Beispiel eines Gattungsvermächtnisses ist auch die
Zuwendung von Geld.