Aktien (Vererblichkeit)
Aktien dokumentieren Teilhaberechte an einer Aktiengesellschaft (AG). Verstirbt der Inhaber einer Aktie, so geht sein Teilhaberecht auf seine Erben über (-> Gesamtrechtsnachfolge). Aktien sind also vererblich.
Rechtsanwalt im Erbrecht
Jürgen Pillig
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Aktien dokumentieren Teilhaberechte an einer Aktiengesellschaft (AG). Verstirbt der Inhaber einer Aktie, so geht sein Teilhaberecht auf seine Erben über (-> Gesamtrechtsnachfolge). Aktien sind also vererblich.